Ersatzbaustoffverordnung

Aufbereitete Gesteinskörnung
Aufbereitete Gesteinskörnung

Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und als Artikel 1 Teil der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.

Ab dem 1. August 2023 ist das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut und deren Verwendung in technischen Bauwerken nur noch zulässig, wenn diese Ersatzbaustoffe einer der in der ErsatzbaustoffV definierten Materialklassen zugeordnet werden können. Für die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen ist ein Güteüberwachungssystem nach Abschnitt 3 der ErsatzbaustoffV erforderlich.

Die ErsatzbaustoffV regelt das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut und deren Verwendung in technischen Bauwerken durch die Zuordnung dieser Ersatzbaustoffe zu definierten Materialklassen (Qualitäten). Technische Bauwerke sind z. B. neben Straßen und darunterliegenden Tragschichten, Dämme und Wälle, Baugrundverbesserungen, Baugrubenverfüllungen, und Hinterfüllungen. Die Klassifizierung ermöglicht den gezielten Einsatz der mineralischen Ersatzbaustoffe je nach Untergrund. Es werden Anforderungen (zum Beispiel Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand, Bodenart der Grundwasserdeckschicht, Wasserschutzgebiete) bei der Verwendung qualitätsgesicherter mineralischer Ersatzbaustoffe in 17 Standardbauweisen des Straßen-, Wege- und Erdbaus sowie 26 spezifischen Bahnbauweisen beschrieben.

Um den Übergang von den zuvor geltenden Regelungen/Vorgaben zur ErsatzbaustoffV zu erleichtern, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg mit dem Schreiben vom 10. Februar 2023 und dem Ergänzungsschreiben vom 5. April 2023 Übergangsregelungen und -fristen ermöglicht. Mit diesen Schreiben wird in Baden-Württemberg die Übergangsphase von 1. August 2023 bis 1. Dezember 2023 mit der Übergangsregelung für den erforderlichen Eignungsnachweis (§ 27 Abs. 1 ErsatzbaustoffV) und dem Prüfzeugnis für einen bestandenen Eignungsnachweis (§ 27 Abs. 2 ErsatzbaustoffV) näher beschrieben.

Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters sind die katasterführenden Behörden (in Baden-Württemberg die unteren Abfallrechtsbehörden) verpflichtet, die angezeigten Verwendungen für eingesetzte Ersatzbaustoffe aufzubewahren. Mit den nachfolgenden Dateien soll den unteren Abfallrechtsbehörden hierfür eine einfache elektronische Übergangslösung bereitgestellt und zur Anwendung empfohlen werden.

Weiterführende Links:

Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema Ersatzbaustoffverordnung

Internetseite "Publikationen / Informationen" der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BLAK UmwS) - Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSV in Bezug auf die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) – Stand: 27.07.2023

Recycling von Bauabfällen

Die natürlichen Ressourcen Luft, Wasser, Boden, Rohstoffe sowie Natur und Landschaft sind begrenzt. Ziel einer nachhaltigen Umweltpolitik muss sein, die natürlichen Ressourcen zu schonen und für künftige Generationen zu erhalten. Beim Recycling von Bauabfällen werden Baustoffe zurückgewonnen. Sie werden in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, um natürliche Ressourcen zu schonen und wertvollen Deponieraum zu erhalten. Mineralische Bauabfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub) machen ungefähr 70 bis 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Baden-Württemberg aus und sind damit die mengenmäßig weitaus bedeutendste Abfallfraktion.

In wieweit die Verwertung von mineralischen Bauabfällen aus Sicht des Ressourcenschutzes weiter verbessert werden kann, wird in dem Bericht „Optimierung der Verwertung mineralischer Bauabfälle in Baden-Württemberg" dargestellt. Mit der Studie „Optimierung des Stoffstrommanagements für gemischten Bauschutt (Bauschutt mit Anteilen an Mauerwerksbruch)" werden weitere Absatzmöglichkeiten für RC-Baustoffe erkundet.

Die Verwertung von Bauabfällen darf die Umwelt nicht schädigen. Boden und Grundwasser müssen vor Verunreinigungen geschützt werden.Im Stoffkreislauf der Recyclingmaterialien darf es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen kommen. In Baden-Württemberg sind daher Regelungen und Grenzwerte für Schadstoffe im Erlass des Umweltministeriums "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom 13.04.2004 und in der "Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial" vom 14.03.2007 (GABl. Nr. 4, S. 172) festgelegt.

Um die Einhaltung dieser Grenzwerte zu überprüfen, hat die LUBW in den Jahren 2003, 2005, 2006 und 2007/2008 und 2009 analytische Untersuchungen des Schadstoffgehaltes von Bauschuttrecyclingmaterial und Bodenaushub in ganz Baden-Württemberg durchgeführt.


Im Rahmen des umweltpolitischen Schwerpunktes „Recycling von Bauabfällen – ein Beitrag zur Ressourcenschonung in Baden-Württemberg untersuchte die LUBW in mehreren Messkampagnen die aktuellen Qualitäten von einsatzfertigen Recyclingbaustoffen.

Im Jahre 2003 wurden repräsentative Proben von versandfertigem Bauschuttrecyclingmaterial bei ausgewählten Bauschuttrecycling-Anlagen in Baden-Württemberg genommen und auf den Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Feststoff und an Sulfat im Eluat sowie die stoffliche Zusammensetzung und die Korngrößenverteilung untersucht.

Im Jahre 2006 wurden Materialien von Bauschuttrecyclinganlagen in Baden-Württemberg beprobt und die Proben auf Schwermetalle, Arsen, Sulfat, Chlorid, Leitfähigkeit und pH-Wert im Eluat und auf PAK untersucht. Dabei wurden verschiedene Methoden zur Probenaufbereitung bei der Eluatherstellung und bei der PAK-Untersuchung verglichen.

Im Jahre 2007/2008 und 2009 wurden die Untersuchungen von Recyclingbaustoffen in Baden-Württemberg fortgeführt und die rechtlichen Vorgaben überprüft, die mit dem Erlass "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 13.04.2004 festgelegt sind.

Im Bericht 2007/2008 wurde darüber hinaus abgeschätzt, welche Auswirkungen die neuen Grenzwerte im Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung unter Anwendung des neuen Säulenelutionsverfahren nach DIN 19528 (Entwurf) auf die künftige Verwertbarkeit von Recyclingbaustoffen haben würden. Es wurden möglichst flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen Bauschuttproben auf Bauschuttrecyclinganlagen entnommen. Betriebe, die Mitglieder im Güteüberwachungssystem QRB sind, waren von dieser Kampagne ausgeschlossen. Zur Bestimmung der Schadstoffgehalte im Eluat der Recyclingstoffe wurden verschiedene Eluationsverfahren angewandt und die Ergebnisse verglichen.

Im Rahmen der Untersuchungen von 2009 wurden 30 Bauschuttrecyclinganlagen beprobt, bei denen es 2007/2008 zu Überschreitungen kam. Dieses Vorgehen diente der Überprüfung, inwieweit bei den Betrieben eine Qualitätsverbesserung zu verzeichnen ist. Die Untersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden der Stadt- und Landkreise durchgeführt. Vor dem Hintergrund der im Entwurf befindlichen Ersatzbaustoffverordnung wurden die Schadstoffgehalte der Recyclingbaustoffe mit drei verschiedenen Elutionsverfahren bestimmt und die Ergebnisse verglichen. Die ermittelten Schadstoffgehalte wurden auch den Grenzwerten des 1. Arbeitsentwurfs der Ersatzbaustoffverordnung vom November 2007 gegenüber gestellt, um die Auswirkungen der geplanten Verordnung bzgl. der Verwertung von Recyclingbaustoffen abzuschätzen.

In einer neuen Studie der LUBW mit dem Titel „Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg - Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung" wird die derzeitige Verwertungssituation mineralischer Bauabfälle in Baden-Württemberg dargestellt. Mögliche Auswirkungen des 2. Arbeitsentwurfs der Ersatzbaustoffverordnung vom Oktober 2012 auf den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe in Baden-Württemberg werden untersucht.

Die Ergebnisse wurden in den folgenden Berichten veröffentlicht:

 

 

Im Rahmen des umweltpolitischen Schwerpunktes "Recycling von Bauabfällen – ein Beitrag zur Ressourcenschonung in Baden-Württemberg" untersuchte die LUBW Bodenaushubmaterialien, die aufgrund ihrer Herkunft und augenscheinlich als unbelastet eingestuft waren, auf ihre Schadstoffgehalte. Die Untersuchungen sollten die Datenbasis zu Unterböden erweitern und entsprechende Hinweise und Entscheidungshilfen für die baden-württembergische Umsetzung der Technischen Regeln für Bodenmaterial (TR Boden) in der LAGA-Mitteilung M20 liefern.


 Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg (Nov. 2005)

 

Im Zusammenhang mit neuen bundesweit einheitlichen Vorgaben in der Mantelverordnung „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung  der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ und der sich daraus ergebenden Folgenabschätzung, ob gewisse Materialien nur noch auf Deponien beseitigt werden können, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg im Jahre 2014 die Studie „Probenahme- und Analysenkampagne zur Verifizierung der Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den Einsatz von RC-Baustoffen in Baden-Württemberg“ (SGS – Institut Fresenius/ Umweltministerium BW, Nov. 2015) in Auftrag gegeben. Im Jahre 2016 folgte die Studie „Probenahme - und Analysenkampagne zur Verifizierung der Auswirkungen der Novellierung der Bundesbodenschutzverordnung auf die Verteilung der jährlichen 25 Mio. Tonnen Bodenaushub in Baden-Württemberg“ (November 2017).

Beide Studien geben für Baden-Württemberg eine qualitative Einschätzung der sich durch die neue Mantelverordnung ergebenden Verschiebungen in der Verwertung und der Beseitigung beim Recycling von mineralischen Bauabfällen.

Darüber hinaus wurde in Baden-Württemberg unter der Kampagne „Stoffkreisläufe schließen“ der Einsatz von Recyclingbeton (RC-Beton) in der Betonherstellung, auch als ressourcenschonender Beton (R-Beton) bezeichnet, untersucht und fokussiert. Durch die Studie „Untersuchungs- und Demonstrationsvorhaben zur Intensivierung der Verwendung von aufbereitetem Bauschutt als Betonzuschlagsstoff“ (ifeu, 2016) im Auftrag des Umweltministeriums sowie daraus ausgerichteter Fachveranstaltungen (R-Symposien 2014 - 2017) und verschiedener Broschüren (z. B. "Leitfaden zum Einsatz von R-Beton" (2017)) wurde der ressourcenschonender Beton (R-Beton) als ein innovativer und nachhaltiger Baustein, sowohl zur Optimierung der Ressourceneffizienz als auch zur Abfallvermeidung in der Bauwirtschaft, identifiziert.

Umweltministerium R-Beton

Stoffkreisläufe lassen sich dann schließen, wenn bei der Produktion von Baustoffen tatsächlich und in möglichst großem Umfang auf sekundäre Rohstoffe zurückgegriffen wird. Mit dem ressourcenschonenden Beton (R-Beton) ist in Baden-Württemberg durch den Dialog des Umweltministeriums mit der Bauwirtschaft ein derartiger Baustoff auf dem Markt angekommen. Die Verwendung von R-Beton ist auch im Rahmen der Neubauplanung der LUBW im Gespräch. Die Impulse wurden mittlerweile auch in anderen Bundesländern aufgegriffen.

Weiterführende Links: